Rechtstracker.at

Art. 1 § 2

Fassungen
ab 01.09.2017 — BGBl. II Nr. 219/2016
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Art. 1 § 2 heute01.09.2017 § → § BGBl. II Nr. 219/2016
Art. 1 § 201.09.199301.09.1993 aufgehoben durch BGBl. Nr. 555/1993

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 219 aus 2016,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins, Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

01.09.2017BGBl. II Nr. 219/2016

Außerkrafttretensdatum

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche, 70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

klassenweise aufsteigendes Inkrafttreten vergleiche Artikel römisch drei, Paragraph 2, Absatz 20,)

Text

Paragraph 2,

  1. Absatz eins,Wird in den Anlagen hinsichtlich eines einzelnen Unterrichtsgegenstands auf einen Unterrichtsgegenstand einer anderen Anlage verwiesen und weisen diese beiden Unterrichtsgegenstände unterschiedliche (höhere oder niedrigere) Stundensummen auf oder weicht die Aufteilung der Wochenstunden dieser Unterrichtsgegenstände auf die Schulstufen voneinander ab, sind die Bildungs- und Lehraufgaben sowie der Lehrstoff, erforderlichenfalls auch die didaktischen Grundsätze, des ersten Unterrichtsgegenstandes schulautonom auf die einzelnen Schulstufen aufzuteilen sowie ab der 10. Schulstufe als Kompetenzmodule festzulegen und ist deren Aufteilung auf die jeweiligen Semester der betreffenden Schulstufe gemäß Paragraph 6, Absatz 2, des Schulorganisationsgesetzes (SchOG), Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1962,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 56 aus 2016,, sicherzustellen.
  2. Absatz 2,Soweit an der Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht getroffen werden, sind diese von der zuständigen Schulbehörde zu erlassen.

Im RIS seit

01.09.2016

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2016

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40186525